AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) von SpotlightHUND.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in den AGB die männliche Form (generisches Maskulinum), z. B. „der Teilnehmer“ verwendet. Damit sind alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung gemeint. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und ist wertfrei.

1. Verwender

Als Verwender dieser AGB gilt:

SpotlightHUND
Inh. Madeline Zoller
Rostocker Str. 70
26121 Oldenburg

Im Folgenden „Veranstalter“ genannt

2. Geltungsbereich

2.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von SpotlightHUND, nachstehend „Veranstalter“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

2.2 Entgegenstehenden AGB wird widersprochen, es sei denn, der Veranstalter stimmt diesen ausdrücklich zu.

2.3 Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Die Bekanntgabe kann auch durch Veröffentlichung auf der Internetseite des Veranstalters erfolgen. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

3. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

3.1 Der Veranstalter bietet Trainings- und Ausbildungsveranstaltungen für Hunde, Coachings und Seminare für Hundehalter, sowie Freizeitveranstaltungen und einen Gassi-Service an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter auf seiner Internetpräsenz und von ihm sonst genutzten Medien bekannt gegeben.

3.2 Die Präsentation und Beschreibung des Leistungsangebots stellt noch kein Vertragsangebot dar. Das Angebot ist freibleibend und unverbindlich.

3.3 Sämtliche angegebenen Preise verstehen sich in Euro, inklusive der zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer).

3.4 Die Anmeldung durch den Teilnehmer kann persönlich, fernmündlich, elektronisch über das Buchungssystem oder schriftlich per WhatsApp oder E-Mail erfolgen. Der Teilnehmer meldet sich verbindlich für eine einzelne oder mehrere Veranstaltung(en) an. Die Teilnehmerzahl und die Anzahl der teilnehmenden Hunde sind jeweils beschränkt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

3.5 Erst mit der Buchungsbestätigung seitens des Veranstalters, kommt mit dem Veranstalter ein Dienstvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Ein bestimmter Erfolg ist dementsprechend seitens des Veranstalters nicht geschuldet; dieser hängt wesentlich von der Mitarbeit der Teilnehmer ab. Die Buchungsbestätigung erfolgt entweder schriftlich per E-Mail oder WhatsApp oder elektronisch bei Nutzung des Buchungssystems.

3.6 Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Vertrages. Der Veranstalter behält sich insbesondere das Recht vor, Dienstleistungsanfragen aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer bestimmten Form abzulehnen.

4. Stornierung und Rücktritt

4.1 Der Veranstalter behält sich vor, bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf die Veranstaltung eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

4.2 Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweist und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat.

4.3 Macht der Teilnehmer von dem Ersatzangebot keinen Gebrauch, wird ihm die gezahlte Teilnahmegebühr unverzüglich zurückerstattet. Darüber hinaus stehen ihm keine Ersatzansprüche zu.

4.4 Ist der Veranstalter aufgrund einer Erkrankung oder anderen Gründen gezwungen, eine geplante Veranstaltung abzusagen, bemüht er sich um einen Ersatztermin und gibt diesen zeitnah bekannt. Sollte ein Ersatztermin nicht möglich sein, wird das jeweilige Angebot ersatzlos gestrichen und die Teilnahmegebühren zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen.

4.5 Der Teilnehmer kann bis zu zwei Wochen vor Beginn ohne Angaben von Gründen von der Anmeldung kostenlos zurücktreten. Eventuell gezahlte Gebühren werden zurück erstattet. Erfolgt der Rücktritt weniger als zwei Wochen aber länger als sieben Wochentage vor Veranstaltungsbeginn, fallen 50% der Teilnahmegebühr als Stornokosten an. Storniert der Teilnehmer seine Anmeldung später oder gar nicht, ist die Vergütung in voller Höhe fällig.

4.6 Einzelcoachings sind bis zu 24 Stunden vor dem festgelegten Termin schriftlich per E-Mail oder WhatsApp-Nachricht abzusagen. Bei nicht rechtzeitiger Absage werden die gesamten Gebühren fällig.

5. Vertragsdauer und Vergütung

5.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

5.2 Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

5.3 Sämtliche Teilnahmegebühren sind mit Rechnungsstellung, spätestens jedoch zu Veranstaltungsbeginn, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Teilnahme auszuschließen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang beim Veranstalter. Der Veranstalter behält sich vor, von dem Teilnehmer den Ersatz des ihm aus der Nichtteilnahme entstehenden Schadens zu verlangen.

5.4 Barauslagen und besondere Kosten, die dem Veranstalter auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.

6. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

6.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Beschreibung im Leistungsangebot gem. 2.1 bzw. nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Veranstalter und Teilnehmer. Der dem Teilnehmer daraus zustehende Leistungsanspruch ist nicht übertragbar.

6.2 Werden einzelne vereinbarte Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass dem Veranstalter kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

6.3 Bezahlte Einzelcoachings oder Trainingspakete sind in einem Zeitraum von zwölf Monaten zu absolvieren. Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Trainingseinheiten, eine Rückerstattung der Gebühren ist ausgeschlossen.

7. Allgemeine Teilnahmebedingungen

7.1 Für jeden teilnehmenden Hund und den Hundehalter bzw. -führer (Teilnehmer) muss eine gültige Hundehalterhaftpflichtversicherung vorliegen. Ein Versicherungsnachweis ist mit der Anmeldung vorzulegen.

7.2 Der Veranstalter bzw. der von ihm eingesetzte Trainer/Coach/Veranstaltungsleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

7.3 Stören der Teilnehmer oder sein Hund die Veranstaltung, so dass ein reibungsloser und sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer bzw. Hund ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen. Der Nachweis ersparter Aufwendungen des Veranstalters bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

7.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer/Coach/Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.

7.5 Jeder teilnehmende Hund muss über einen vollständigen Impfschutz verfügen. Ein aktueller Impfpass ist mit der Anmeldung vorzulegen. Mit der Anmeldung versichert der Teilnehmer, dass der Hund gesund ist, kein Ansteckungsrisiko für Mensch oder Tier darstellt, frei von Ungeziefer ist und den Anforderungen des Unterrichts körperlich gewachsen ist.

7.6 Auf gesundheitsbedingte Beeinträchtigungen und/oder Verhaltensauffälligkeiten seines Hundes, hat der Teilnehmer den Veranstalter bzw. den von ihm eingesetzten Trainer/Coach/Veranstaltungsleiter vor Veranstaltungsbeginn unaufgefordert hinzuweisen. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer bzw. seinen Hund von der Veranstaltung auszuschließen.

7.7 Bei während der Veranstaltung auftretenden gesundheitlichen Problemen oder einem der weiteren Veranstaltungsteilnahme entgegenstehenden aggressiven Verhalten des Hundes ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Hund von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

7.8 Bei Verstößen des Teilnehmers gegen das TierSchG kann der Teilnehmer vom Veranstalter ohne Ersatzleistung von der Veranstaltung ausgeschlossen werden.

8. Ergänzende Bestimmungen für Monats-Abos

8.1 Die Bezahlung eines Abos erfolgt monatlich im Voraus per Überweisung oder Dauerauftrag.

8.2 Befindet sich der Teilnehmer mit der Zahlung eines Betrags in Verzug, so ist der Veranstalter berechtigt, den Abo-Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Falle ist der Veranstalter berechtigt, für die Restlaufzeit des bestehenden Vertrages die Monatsbeiträge in voller Höhe bis zum Vertragsende einzufordern.

8.3 Die Mindestvertragslaufzeit eines Abos beträgt zwei Monate. Danach verlängert sich das Abo jeweils um einen Monat, sofern es nicht innerhalb der Kündigungsfrist schriftlich gekündigt wird. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.

8.4 Nimmt der Teilnehmer nicht die volle Anzahl der im Monats-Abo möglichen Termine wahr, verfallen diese ersatzlos. Nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht angespart oder anderweitig verwendet werden.

8.5 Einzelne Termine, die aufgrund von extremen Wetterverhältnissen oder aufgrund einer Erkrankung des Veranstalters kurzfristig ausfallen müssen, sind im Gesamtpreis des Monats-Abos inbegriffen. Gleiches gilt für Fortbildungstermine und Betriebsferien des Veranstalters. Es besteht kein Anspruch auf einen Nachholtermin.

8.6 Der Veranstalter verpflichtet sich, auch bei Abwesenheit des Teilnehmers den Platz in der Gruppe zu reservieren.

9. Ergänzende Bestimmungen für den Gassi-Service

9.1 Während der Betreuung durch den Veranstalter bleibt der Hundehalter Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung). Für Schäden, die der Hund während der Betreuungszeit erleiden könnte, übernimmt der Veranstalter keine Haftung.

9.2 Richtet der Hund beim Veranstalter oder bei Dritten irgendwelche Schäden an, so haftet hierfür allein der Hundehalter/Eigentümer. Zivilrechtliche Schadenshaftungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.

9.3 Der Veranstalter versichert, die Hunde artgerecht- und verhaltensgerecht zu transportieren und auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Weiter versichert der Veranstalter, gut mit den Hunden umzugehen und stets bestmöglich auf die Hunde zu achten.

9.4 Sollte ein Hund wider Erwarten entlaufen, dann haftet der Veranstalter nicht für etwaige Schäden am Hund oder an Dritten. Der Veranstalter verpflichtet sich aber, alle notwendigen Schritte einzuleiten (Verständigung Tierheim, Polizei etc.).

9.5 Sollte der Veranstalter während der Betreuungszeit eine tierärztliche Behandlung für notwendig erachten, so willigt der Hundehalter bereits schon jetzt ein, dass der Hund im Auftrag des Eigentümers auf dessen Rechnung in tierärztliche Behandlung gegeben werden darf. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt allein der Hundehalter. Der Hundehalter wird selbstverständlich vorab informiert. In Notfällen kann der Veranstalter auch eigenmächtig ohne Rücksprache mit dem Hundehalter handeln.

9.6 Absagen sind dem Veranstalter rechtzeitig, spätestens 24 Stunden vor Betreuungsbeginn schriftlich per E-Mail oder WhatsApp-Nachricht mitzuteilen.

10. Haftung

10.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter jedoch nur bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

10.2 Der Veranstalter haftet dem Teilnehmer nicht für von Dritten und/oder von deren Hunden herbeigeführte Schäden. Der Teilnehmer stellt den Veranstalter von Ansprüchen frei, die in Bezug auf den Teilnehmer oder den Hund des Teilnehmers von Dritten gegen den Veranstalter geltend gemacht werden.

10.3 Die Teilnahme an Sportveranstaltungen, z.B. SUP mit Hund, Zughundesport, Wanderungen etc. erfolgt auf eigenes Risiko des Teilnehmers.

10.4 Haftungsansprüche aufgrund materieller oder ideeller Schäden gegen den Veranstalter, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der angebotenen Dienstleistungen oder durch die Nutzung fehlerhafter oder unvollständiger Informationen durch den Teilnehmer verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

11. Sonstige Bestimmungen

11.1 Der Veranstalter behält sich Änderungen vor, wie z.B. kurzfristige Änderungen von Treffpunkt, Ablauf oder zeitliche Verschiebung. Etwaige Änderungen werden dem Teilnehmer rechtzeitig und in geeigneter Weise mitgeteilt. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind daraus nicht abzuleiten.

11.2 Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bei extremen Wetterverhältnissen (Sturm, Gewitter, Hagel, Starkregen, extreme Hitze / Kälte, Glatteis oder ähnliches) kann der Veranstalter den Termin absagen. Diese Entscheidung wird im Einzelfall getroffen und den Teilnehmern rechtzeitig und in geeigneter Weise vor dem Termin mitgeteilt. Ansprüche gegenüber dem Veranstalter sind daraus nicht abzuleiten.

11.3 Die Inhalte und Dienstleistungen des Veranstalters sind urheberrechtlich geschützt. Das Anfertigen von Bild- und/oder Tonaufnahmen während einer Veranstaltung ist untersagt.

11.4 Vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Unterlagen oder Aufzeichnungen, wie z.B. Hand-Outs, dürfen nur zur persönlichen Information des Teilnehmers verwendet werden. Jede andere Form der Nutzung, insbesondere die Reproduktion, öffentliche Verfügbarmachung, Vervielfältigung oder Bearbeitung (egal ob in elektronischer oder gedruckter Form) ist nur mit schriftlicher Genehmigung des Veranstalters zulässig. Im Fall eines Missbrauchs behält sich der Veranstalter rechtliche Schritte vor.

11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind im Falle einer unwirksamen Bestimmung verpflichtet, über eine wirksame Ersatzregelung zu verhandeln, die dem von ihnen mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

11.6 Mündliche Nebenabreden existieren nicht.

11.7 Alle Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst. Das Schriftformerfordernis findet hingegen keine Anwendung auf Abreden, die nach Vertragsschluss unmittelbar zwischen den Parteien mündlich getroffen worden sind.

11.8 Rechnungen werden aus Umweltgründen per E-Mail versendet.

11.9 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages, welcher nach Anmeldung und Buchungsbestätigung eingegangen wird, und werden mit der verbindlichen Anmeldung durch den Teilnehmer anerkannt.

Stand: 15.10.2024, Gerichtsstand Oldenburg

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